Firmengründung in Singapur

 

30 März 2021    |    Insights

Sie möchten eine Firma in Singapur gründen? Hier finden Sie alle wichtigen Information Rund um das Thema Firmengründung in Singapur.

Bevor Sie Ihr Unternehmen in Singapur registrieren, müssen Sie sich über die folgenden Anforderungen im Klaren sein: 

  •  Ihr Firmenname muss vor der Registrierung genehmigt werden.
  • Sie müssen mindestens einen ansässigen* Direktor ernennen. Eine unbegrenzte Anzahl von zusätzlichen ansässigen oder nicht ansässigen Vorständen kann ebenfalls ernannt werden. Sowohl die ansässigen als auch die nicht ansässigen Vorstände müssen mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen nicht insolvent sein und müssen frei von jeglichen Fehlverhaltensvorwürfen in der Vergangenheit sein.
  • Sie können zwischen 1 - 50 Aktionäre haben, die entweder Teil des Vorstandes sind oder auch nicht. Die Aktionäre können sowohl aus lokalen als auch aus nicht-lokalen Einzelpersonen oder Unternehmen bestehen. In Singapur ist es möglich, dass 100% der Aktien im ausländischen Besitz sind. Nach der Gründung einer Gesellschaft in Singapur können die Aktien jederzeit frei ausgegeben oder übertragen werden. 
  • Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Registrierung Ihrer singapurischen Firma, einen qualifizierten ansässigen* Gesellschaftsverwalter (Company Secretary) ernennen. Einzelvorstände und/oder Alleingesellschafter können nicht als Gesellschaftsverwalter fungieren.
  • Sie müssen ein eingezahltes Kapital (auch als Aktienkapital bekannt) im Wert von mindestens S$1 besitzen, um Ihre Gesellschaft in Singapur registrieren zu können. Dieser Betrag kann jederzeit nach der Gründung Ihrer Gesellschaft erhöht werden.
  • Sie müssen eine lokale, physische Adresse in Singapur als registrierte Adresse der Gesellschaft angeben. Die registrierte Adresse kann entweder eine Wohn- oder Geschäftsadresse sein, aber kein Postfach.
  • In Singapur registrierte Unternehmen genießen attraktive Steuerbefreiungen. Dies bedeutet, dass ihre Firma weniger als 9% (Effektivsteuersatz) auf die ersten S$ 200.000 Jahresgewinn bezahlt. Alle Gewinne darüber hinaus werden mit einem Steuersatz von 17% besteuert. Unternehmen in Singapur unterliegen nicht der Kapitalgewinn- oder Dividendensteuer.

*bezieht sich auf Staatsbürger, Permanent Residents oder Inhaber eines Arbeitsvisums (EntrePass oder Employment Pass)

 

Neben den bereits erwähnten allgemeinen Richtlinien gibt es hier einige zusätzliche Informationen, die Nicht-Singapurer berücksichtigen müssen:

  • Sie müssen eine professionelle Firma beauftragen, um Ihre Firma in Singapur zu registrieren - laut singapurischem Recht können nicht ansässige natürliche oder juristische Personen die Firmenregistrierung in Singapur nicht selbst vornehmen.
  • Sie sind nicht verpflichtet, ein Arbeitsvisum für Singapur zu beantragen, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, wenn Sie Ihre Firma vom Ausland aus betreiben. Sie können Singapur mit einem Touristenvisum besuchen, wenn Sie sich kurzfristig um Firmenangelegenheiten kümmern müssen. In solchen Fällen müssen Sie jedoch einen lokalen Direktor finden, um die Anforderung des ansässigen Direktors zu erfüllen. Wir können Ihnen den Service des Local Nominee Directors anbieten - besuchen Sie unsere Serviceseite, um mehr hierzu zu erfahren. 
  • Wenn Sie planen nach Singapur zu ziehen, um Ihre Firma zu betreiben, müssen Sie einen Employment Pass oder Unternehmerpass (EntrePass) beantragen, der es Ihnen erlaubt, als lokaler Geschäftsführer Ihrer Firma zu agieren.
  • Alle Formalitäten für die Firmenregistrierung und Arbeitserlaubnis können ohne Ihre physische Anwesenheit in Singapur erledigt werden - es sei denn, Sie beabsichtigen, ein Bankkonto bei einer in Singapur ansässigen Bank zu eröffnen.

Um Ihre Firma in Singapur zu registrieren, müssen Sie die folgenden Dokumente/Informationen zur Verfügung stellen:

  • Name des Unternehmens
  • Kurzbeschreibung der Geschäftsaktivitäten
  • Angaben zu den Aktionären
  • Angaben zum Vorstand
  • Eingetragene Adresse
  • Angaben zum Gesellschaftsverwalter (Company Secretary)
  • Verfassung

Wenn Sie die Dienste einer professionellen Servicefirma in Anspruch nehmen, werden diese normalerweise die folgenden Dokumente von Ihnen benötigen, um die notwendigen Unterlagen vorzubereiten: 

  • Für nicht-ansässige Personen: Kopie des Reisepasses, Nachweis der ausländischen Wohnadresse sowie weitere Know-Your-Client-Informationen (KYC), wie z. B. Bankreferenzen, persönliche und geschäftliche Profile, etc.
  • Für Einwohner Singapurs: Kopie des singapurischen Personalausweises
  • Für juristische Personen als Gesellschafter: Kopie der Registrierungsdokumente, wie z. B. die Gründungsurkunde und die Satzung

Bitte beachten Sie, dass für alle nicht englischen Dokumente beglaubigte Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Das Verfahren der Firmenregistrierung in Singapur ist von der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) vollständig computerisiert und kann unter normalen Umständen innerhalb desselben Tages durchgeführt werden.

Um Ihre Firma in Singapur zu registrieren, müssen Sie die folgenden zwei Schritte durchlaufen:

 

1. Reservierung des Firmennamens

In der Regel werden neue Firmennamen innerhalb einer Stunde genehmigt oder abgelehnt. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass der vorgeschlagene Name bestimmte Wörter enthält (z. B. Bank, Finance, Law, Media usw.), die möglicherweise die Prüfung und Genehmigung einer entsprechenden externen Regierungsbehörde erfordern - in diesem Fall kann sich die Namensgenehmigung um einige Tage oder Wochen verzögern.

Um Ihren vorgeschlagenen Firmennamen schnell genehmigt zu bekommen, stellen Sie sicher, dass der Name:

  • nicht identisch oder zu ähnlich mit bereits bestehenden lokalen Firmennamen ist
  • keine Markenrechte verletzt
  • nicht obszön oder vulgär ist
  • nicht bereits reserviert ist

Ein genehmigter Name wird für 4 Monate ab dem Datum der Antragstellung reserviert.

 

2. Firma registrieren

Sobald der Name genehmigt wurde und alle ordnungsgemäß unterzeichneten Gründungsunterlagen vorhanden sind, kann die Firmenregistrierung in wenigen Stunden nach Einreichung des Gründungsantrags, abgeschlossen werden. In einigen seltenen Fällen können die Behörden zusätzliche Informationen von Aktionären oder Vorständen bestimmter Nationalitäten anfordern.

 

Sobald Ihre Firma in Singapur registriert wurde, wird ACRA eine offizielle E-Mail-Benachrichtigung zur Bestätigung der erfolgreichen Firmenregistrierung versenden. Die E-Mail-Benachrichtigung enthält die Firmenregistrierungsnummer und wird als offizielle Gründungsurkunde behandelt.

Eine gedruckte Kopie der Gründungsurkunde wird standardmäßig nicht mehr ausgestellt. Wenn Sie jedoch eine solche benötigen, können Sie nach der Registrierung für S$50 pro Kopie, eine Online-Anfrage stellen. Die gedruckte Gründungsurkunde kann am nächsten Tag bei der Behörde (ACRA) abgeholt werden.

Neben der Gründungsurkunde können Sie auch eine PDF-Version Ihres Unternehmensprofils anfordern, indem Sie online einen Antrag stellen und eine nominale Antragsgebühr bezahlen. Das Unternehmensprofil steht in der Regel innerhalb einer Stunde nach der Anfrage zum Download zur Verfügung und enthält die folgenden wesentlichen Angaben:

  • Firmenname und Registrierungsnummer
  • Frühere Namen für das Unternehmen, falls vorhanden
  • Gründungsdatum
  • Wichtigste Geschäftsaktivitäten
  • Eingezahltes Kapital
  • Registrierte Geschäftsadresse
  • Angaben zu den Aktionären
  • Angaben zum Vorstand
  • Angaben zum Firmensekretär (Company Secretary)

Die E-Mail-Benachrichtigung über die Gründung und das Geschäftsprofil der Gesellschaft sind in Singapur für alle gesetzlichen und vertraglichen Zwecke ausreichend, einschließlich der Eröffnung von Firmenbankkonten, der Unterzeichnung von Büromietverträgen, der Anmeldung zu Telefon-/Internetdiensten, etc.

Einige weitere Punkte, die Sie mit ziemlicher Sicherheit bei der Registrierung Ihrer Firma in Singapur benötigen werden, sind:

  • Aktienzertifikate für jeden der Aktionäre
  • Aktienregister mit Angabe der den einzelnen Aktionären zugeteilten Aktien
  • Firmensiegel für das Unternehmen
  • Ein Firmenstempel 

Nach der erfolgreichen Registrierung Ihres Unternehmens in Singapur können Sie ein Firmenkonto bei einer der großen Banken in Singapur wie HSBC, Standard Chartered, Citibank, DBS, OCBC, UOB, etc. eröffnen.

Viele Banken in Singapur verlangen die physische Anwesenheit der Firmenchefs als Teil des Kontoeröffnungsverfahrens. Wenn Sie Singapur nicht besuchen können, sollten Sie eine Bank wählen, die diese Anforderung nicht voraussetzt. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden zur Eröffnung eines Firmenkontos in Singapur. 

Möglicherweise müssen Sie auch eine oder mehrere Geschäftslizenzen erwerben, bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen können. Zu den Geschäftsaktivitäten in dieser Kategorie gehören Restaurants, Bildungseinrichtungen, Reisebüros, Finanzdienstleistungen, Import-/Export-bezogene Branchen usw. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Leitfaden für Geschäftslizenzen in Singapur.

Wenn der prognostizierte Jahresumsatz Ihres Unternehmens 1 Million SGD übersteigt, müssen Sie sich für die Goods and Services Tax (GST) registrieren lassen, die in anderen Ländern als Mehrwertsteuer (VAT) oder Sales Tax bekannt ist. GST-registrierte Unternehmen müssen diese Steuer (derzeit 7%) ihren Kunden auf die gelieferten Waren und Dienstleistungen in Rechnung stellen und diesen Betrag an die Steuerbehörden abführen. Weitere Einzelheiten zur GST finden Sie in unserem GST-Leitfaden für Singapur.

Schließlich schreibt der Singapore Companies Act bestimmte jährliche Einreichungsanforderungen und Formalitäten für registrierte Unternehmen in Singapur vor. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Leitfaden zu den jährlichen Anforderungen für Unternehmen in Singapur.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Eröffnung eines Firmenkontos, der Beantragung einer Geschäftslizenz oder der Vorbereitung Ihrer jährlichen Einreichungen? Sprechen Sie noch heute mit unseren Experten

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